Festplattenabgabe Diskussion

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Vorstände der drei größten Mobilfunkanbieter Österreichs sprechen sich geschlossen gegen die Festplattenabgabe aus

  • EuGH-Urteil verlangt nach Neustart der politischen Diskussion

  • Festplattenabgabe würde Mobilfunkgeräte in Österreich um bis zu 30 Euro verteuern

Wien, am 14. April 2014 – Seit Monaten tobt eine politische Diskussion über die sogenannte Festplattenabgabe. Diese soll im Rahmen der Urheberrechtsnovelle noch in diesem Jahr eingeführt werden und sieht eine Vergütung für alle Formen von Festplatten wie Mobiltelefone, Kameras, Tablets etc. vor. Im Falle der gesetzlichen Verankerung einer Festplattenabgabe würde ein Belastungspaket in geschätzter Höhe von 45 Mio. Euro die Branche hart treffen. Auch die Konsumenten werden durch die Abgabe zur Kasse geben. Im Durchschnitt würde die Festplattenabgabe Mobilfunkgeräte in Österreich um bis zu 30 Euro pro Device verteuern. Im Sinne der Konsumenten sowie der heimischen Technologiebranche distanziert sich die INTERNETOFFENSIVE ÖSTERREICH mit Nachdruck von einer gerätegebundenen Abgabe. „Das derzeitige System oder gar eine Ausweitung der Abgaben auf Festplatten ist nicht mehr zeitgemäß. Eine pauschale  Belastung der Branche und damit der Konsumenten, die diese Kosten tragen müssen, ist für alle Mobilfunkanbieter in Österreich inakzeptabel. Der unmittelbare Zusammenhang von Wirtschaftswachstum und starker Mobilfunkstruktur ist klar belegt. Somit würde eine weitere Belastung des Sektors eine massive Schwächung des IKT Standortes Österreich darstellen. Gerade für die Mobilfunkbranche müssen wir die Investitionskraft für die Zukunft sicherstellen“, erklärte Andreas Bierwirth, CEO der T-Mobile Austria und IOÖ-Vorstand.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der vergangenen Woche unterstreicht einmal mehr, dass eine allgemeine Festplattenabgabe der falsche Weg ist. Die Verwertungsgesellschaften forderten eine Entschädigung nicht nur für 
Privat-, sondern auch für Raubkopien. Der EuGH erklärte diese Forderung als unzulässig: Raubkopien sind im Gegensatz zu Privatkopien nicht vergütungspflichtig. Die Diskussionen der letzten Monate über die Festplattenabgabe steht somit wieder am Anfang. „Das EuGH-Urteil verlangt nach einem Neustart der politischen Diskussionen in Österreich zum Thema Urheberrecht. Wir  halten eine technologiebezogene Speichermedienabgabe für unzeitgemäß“, so Hannes Ametsreiter, CEO der Telekom Austria Group und Vizepräsident der IOÖ.

Jan Trionow, CEO der Hutchison Drei Austria und IOÖ-Vorstand wirft ein: „Es sollte nicht länger an überholten Modellen festgehalten werden. Wir benötigen endlich zeitgemäße Geschäftsmodelle, die sich die Technik zunutze machen statt diese zu bekämpfen. Anstelle der Einführung einer technologiefeindlichen Steuer  brauchen wir eine erneute politische Diskussion unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder.“

„Mit einer prognostizierten Gesamtbelastung von bis zu 45 Mio. Euro für Handys und Smartphones trägt gerade die Mobilfunkbranche die Hauptlast in der Vision einer Speichermedienabgabe. Dabei ist die Frage nach dem wofür noch lange nicht geklärt“, hob Philipp Graf, Geschäftsführer des Fachverbandes der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen,  hervor.

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